- begutachtet die Notwendigkeit der Einholung von Genehmigungen der Wettbewerbsschutzbehörde für die Durchführung von Unternehmenszusammenschlüssen und ?übernahmen, Vermögenserwerb und Vorbereitung der Anmeldung von Zusammenschlussvorhaben,
- begutachtet die Vereinbarkeit der Tätigkeiten von Unternehmern mit den geltenden Rechtsvorschriften (u.a. Rechtsmäßigkeit von abgeschlossenen Vereinbarungen, Beratung hinsichtlich der Preispolitik),
- bereitet im Namen der Unternehmen die Antworten auf Anfragen und Umfragen der Wettbewerbsschutzbehörde vor, die diese im Rahmen von Marktuntersuchungen an die Unternehmen richtet,
- vertritt die Unternehmen in Verfahren vor der Wettbewerbsschutzbehörde und dem Kartellgericht in Konzentrationsangelegenheiten, in Sachen wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen, Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung und Verbraucherschutz.
Die für die Betreuung unserer Mandanten im Bereich Wettbewerbsrecht zuständige Juristin ist Bernadeta Kasztelan-Świetlik.