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Arzneimittelrecht
Ein Bereich, in dem die Kanzlei GESSEL eine reiche Beratungserfahrung hat, ist das Arzneimittelrecht, insbesondere folgende Fragen:
  • Inverkehrbringen von Medikamenten 
  • Organisation, Aufsicht und Kontrolle von klinischen Prüfungen 
  • Werbung für Medikamente, Beurteilung von Werbematerialien und Werbeveranstaltungen 
  • Erstellung von Verträgen mit Großhandelsunternehmen, die Medikamente verkaufen, Beratung bei der Wahl von Vertriebsmodellen 
  • Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs auf dem Medikamentenmarkt 
  • Zulässigkeit der Registrierung von Entsprechungen eines originalen Medikaments, insbesondere im Zusammenhang mit dem Schutz des gewerblichen Eigentums 
  • Parallelimport 
Im Bereich der Werbung für Medikamente haben wir mehrere Gutachten erstellt, deren Gegenstand die Bewertung der Vereinbarkeit von Werbematerialien in Verbindung mit den Beschränkungen des Arzneimittelrechts war.

Das Team fürs Arzneimittelrecht leitet Dorota Bryndal, Partnerin der Kanzlei.