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Immobilien
Wir beraten inländische und ausländische individuelle und institutionelle Investoren – Entwickler, Eigentümer von Immobilien, Immobilienfonds, Unternehmen, die Investitionen finanzieren, Baufirmen, Generalunternehmer und Planer sowie Immobilienverwalter und Immobilienvermittler bei:
  • Erwerb, Veräußerung, Bau, Nutzung und Verkauf von Immobilien jeder Art 
  • Kreditierung, sale-and-lease-back-Geschäften sowie anderen Finanzierungsformen durch Leasing 
  • Projekten für genossenschaftlichen Wohnungsbau, Kondominien, Wohnsiedlungen, Hotels, Gewerbeobjekte, Lager, Läden und Einkaufszentren 
  • Kommerzialisierung von Immobilien, Erstellung von Mietverträgen sowie diesbezügliche Verhandlungen, Immobilienverwaltung 
  • steuerlichen Aspekten von Immobilientransaktionen 
  • Bewertung und Minimierung von Risiken 
  • Verhandlungen von Handelsverträgen, Architekten- und Ingenieurverträgen sowie Verträgen über Ausbauarbeiten 
  • kritischen Situationen, die bei der Realisierung von Investitionen auftreten können, wie Zahlungsunfähigkeit, Rechtsstreitigkeiten 
  • Einholung von Genehmigungen zum Immobilienerwerb, Bau- und Nutzungsgenehmigungen 
  • Fragen des Umweltschutzes 
Die Abteilung leiten zwei erfahrene Juristen, Partner der Kanzlei: Christian Schmidt und Marcin Macieszczak.